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Gruppenführer
Der Gruppenführer (GF) in der Feuerwehr befehligt eine taktische Einheit, die "Gruppe", welche aus Maschinist, Melder, Angriffstrupp, Wassertrupp sowie Schlauchtrupp besteht. Der Gruppenführer, erkundet die Lage, bestimmt die Aufgabenverteilung innerhalb der Gruppe, gibt den Einsatzbefehl – (Wasserentnahmestelle, Lage des Verteilers) Einheit / Auftrag / Mittel / Ziel / Weg, ist während des Einsatzes an keinen festen Platz gebunden, hat die Fürsorgepflicht für seine Gruppe und kann Einsätze mit Personal bis zur Stärke einer Gruppe selbständig leiten. Einsatzkräfte mit der Qualifikation zum Gruppenführer erkennt man im Einsatz an einem 10 mm schmalen, umlaufenden schwarzen Band am Helm. Diese Kennzeichnung signalisiert ausschließlich die Befähigung zum ausüben der Funktion "Gruppenführer". Es können daher in einer Gruppe durchaus mehrere Einsatzkräfte mit dieser Kennzeichnung vorhanden sein. Pro Einheit kann jedoch immer nur eine Person die tatsächliche Führungsfunktion des Gruppenführers übernehmen. Evtl. weitere vorhandene Einsatzkräfte mit Gruppenführerqualifikation übernehmen dann normale Mannschaftsaufgaben. Der tatsächliche Einheitsführer wird daher zunehmend zusätzlich mit einer Kennzeichnungsweste kenntlich gemacht. |
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Maschinisten
Der Maschinist (Ma) ist im Einsatz der Fahrzeugführer. Er sichert die Einsatzstelle mit Warnblinkanlage, Fahrlicht und Blaulicht. Außerdem bedient er die Feuerlöschpumpe sowie Stromerzeuger, das Hydraulikaggregat und andere Aggregate. wenn diese benötigt werden. Er ist beim Herausgeben der Gerätschaften behilflich, unterstützt unter Umständen beim Aufbau der Wasserversorgung sowie auf Befehl auch bei der Atemschutzüberwachung. Nach einem Einsatz ist der Maschinist dafür Zuständig, dass alles entnommene Gerät wieder vorhanden ist und das Fahrzug fahr- und einsatzbereit gemacht wird. Für die Befähigung zum Maschinisten ist der Lehrgang "Maschinist für Löschfahrzeuge" erforderlich. Diese dauert insgesamt 35 Stunden und umfasst unter anderen Themen wie Fahrzeugkunde, Wasserförderung und Motorenkunde. |
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Atemschutzgeräteträger
"Wo alle raus rennen, rennen wir rein!" - Dieser Spruch wird im allgemeinen mit der Feuerwehr in Verbindung gebracht, gilt aber speziell für den Atemschutz. Keine andere Gruppe der Feuerwehren arbeitet so nah am Feuer wie wir. Für uns ist es typisch, bei einer Sichtweite unter einem Meter, umgeben von giftigen Gasen, bei Temperaturen teilweise über 100°C, bis auf einen Meter ans Feuer vorzudringen und es nach allen Mitteln der (Lösch-)Kunst zu bekämpfen. Für diese aussergewöhnliche Arbeit braucht man natürlich gut ausgebildete Frauen und Männer, die dieser Aufgabe auch körperlich gewachsen sind. Die Atemschutzgruppe befasst sich nur mit der Ausbildung dieser speziellen Brandbekämpfer. Atemschutzgeräteträger sind bei der Arbeit oder Rettung in einer Umgebungsatmosphäre ohne Sauerstoff im Einsatz. AGTs werden überall dort eingesetzt, wo die Luft wegen Sauerstoffmangels oder enthaltenen Atemgiften nicht atembar ist, etwa bei Gefahrstoffunfällen oder Bränden. Aus medizinischer Sicht muss ein Atemschutzgeräteträger vor allem eine gute Lungenfunktion haben. Er darf aber auch nicht an Raumangst leiden und muss auch unter Stress besonnen handeln können. Außer der (amts-)ärztlichen Untersuchung nach G26.3 muss ein AGT noch eine Ausbildung für die Geräte erhalten und jährlich eine Belastungsübung absolvieren. Dabei muss eine Orientierungsstrecke zurückgelegt werden. Dazu kommen zwei Arbeitsmessgeräte (Endlosleiter, Laufband, Fahrradergometer), an denen 25kJ Arbeit verrichtet werden müssen. Im Einsatz gehen AGT nur truppweise (zu zweit oder zu dritt) vor, so dass einer den anderen unterstützen oder um Hilfe rufen kann, falls es zu Problemen im Gefahrenbereich kommt. Der Umgang mit Atemschutzgeräten bei der Feuerwehr ist mit einem hohen Ausbildungsaufwand verbunden. So muss beispielsweise das Absuchen von verrauchten Wohnungen oder Hallen, die effektive Brandbekämpfung oder der Umgang mit in Not geratenen Atemschutztrupps immer wieder geübt werden, um einen hohen, überlebensnotwendigen Standard zu gewährleisten. |
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Sprechfunker
Der Sprechfunker ist für Informationsaustausch über Funk zuständig. Er errichtet Funkstellen und unterhält die Sprechfunkverbindungen seiner Teileinheit. Diese Aufgabe ist vor allem bei größeren Einsatzstellen unerlässlich, da sonst der Funkverkehr zusammenbrechen würde. Um diese Position zu erfüllen, absolviert der Helfer die Ausbildung zum Sprechfunker. Diese umfasst ca. 20 Stunden und behandelt unter anderem folgende Themen: Gesetzliche Grundlagen, Physikalische Grundlagen (UKW-Technik), Gleichwellen- / Digitalfunk, Sprechfunkdienst, Fernmeldeeinsatz und Kartenkunde. Nach der abschließenden Prüfung findet noch eine Funkbetriebsübung für alle Teilnehmer des Lehrganges statt bei der das erworbene Wissen und Können eingesetzt werden muss. |